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Information für Schulen & Bildungseinrichtungen

Stand: Juni 2026

LernLaterne kann an Sprachschulen, Volkshochschulen, allgemeinbildenden Schulen, in der Nachhilfe und zum selbstständigen Lernen genutzt werden. Diese Seite erklärt in Kurzform, welche Daten bei Konten für Lernende verarbeitet werden, welche Pflichten Lehrkräfte bzw. Dozenten haben und wie wir den Datenschutz sicherstellen.

1. Wer ist verantwortlich?

  • LernLaterne, Dominik Manuel Hlusiak s.p. (Slowenien)
  • Kontakt: hallo@lernlaterne.de
  • Impressum · Datenschutzerklärung

Nutzt eine Bildungseinrichtung LernLaterne für ihre Lernenden, handelt die Einrichtung in der Regel als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, während LernLaterne als Auftragsverarbeiter agiert.

2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn du als Lehrkraft, Dozent oder Administrator im Auftrag einer Bildungseinrichtung Konten für Lernende anlegst, verarbeiten wir diese Daten in eurem Auftrag. Gemäß Art. 28 DSGVO ist dafür der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) erforderlich.

Wir stellen einen standardisierten AVV zur Verfügung: Auftragsverarbeitungsvertrag ansehen und herunterladen.

3. Zwei Wege zum Konto

  • Lernendenkonto über die Lehrkraft (Institutioneller Weg): Die Lehrkraft legt ein Konto an (oder teilt einen Einladungslink für eine Gruppe) und übergibt Organisations-ID, automatisch vergebenen Benutzernamen (z. B. k42) und Passwort bzw. einen Einladungslink. Keine E-Mail-Adresse nötig. Lernende wählen bei der Registrierung nur ihr Passwort; der Benutzername wird vom System vergeben — Lernende wählen weder Benutzernamen noch Kursnamen selbst. Der Login-Name ist ein neutrales Kürzel und kein Klarname. Die Lehrkraft kann optional einen Namen im Kurs eintragen (nur für das Lehrkraft-Dashboard sichtbar) — nach Möglichkeit Vorname, Kürzel oder Pseudonym. Bei Gruppeneinladungen ohne vorab eingetragenen Namen kann die Lehrkraft den Namen im Kurs nachträglich setzen.
  • Persönliches Konto mit E-Mail: Selbstregistrierung. Keine Lehrkraft sieht hierbei den Fortschritt. Hierbei fallen die Kosten für ein individuelles Abonnement an.

4. Muss die Lehrkraft Lernfortschritt einsehen?

Nein. LernLaterne kann auch betrieben werden, ohne dass Lehrkräfte individuelle Lernfortschritte einsehen. Lernende können Konten nutzen, Texte lesen und Übungen bearbeiten — auch wenn die Lehrkraft den Fortschritt nicht abruft.

Die Einsicht in Fortschrittsdaten ist freiwillig und erfolgt erst, wenn die Lehrkraft dies im Lehrkraft-Dashboard ausdrücklich freischaltet und bestätigt hat, die Lernenden (bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) informiert zu haben. Bis dahin werden im Dashboard nur pseudonymisierte Vorschauen angezeigt (z. B. „Lena S.“ statt voller Klarnamen).

5. Was sieht die Lehrkraft — und was nicht?

Die Lehrkraft kann einsehen (sofern sie den Fortschritt freigeschaltet hat):

  • den vom System vergebenen Login-Benutzernamen (z. B. k42)
  • den von ihr selbst eingetragenen Namen im Kurs (zur Zuordnung im Unterricht)
  • welche Texte und Übungen bearbeitet wurden
  • Ergebnisse und Fortschritt in Übungen

Die Lehrkraft sieht nicht:

  • das Passwort der Lernenden
  • eine E-Mail-Adresse (Lernendenkonten haben keine)
  • Zahlungsdaten oder Marketing-Einstellungen (da Lernendenkonten über keine derartigen Funktionen verfügen)

Wir empfehlen, für den Namen im Kurs nach Möglichkeit Vornamen, Kürzel oder Pseudonyme zu verwenden (z. B. „Max M.“ statt voller Klarnamen), sofern die Einrichtung keine vollständigen Namen benötigt. Klarnamen erscheinen nur, wenn die Lehrkraft sie selbst einträgt — LernLaterne leitet sie nicht aus dem Login-Namen ab und Lernende können sie nicht selbst angeben.

6. Pflichten der Lehrkraft / Institution

Vor der Einrichtung von Konten bestätigt die Lehrkraft bzw. Administration:

  • dass sie berechtigt ist, Konten anzulegen oder zu verwalten
  • dass sie die Lernenden (bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) darüber informiert, dass eine Lehrkraft den Lernfortschritt einsehen kann, wenn sie dies im Dashboard freischaltet
  • dass sie für den Namen im Kurs nur die Daten einträgt, die die Einrichtung für den Unterricht benötigt (nach Möglichkeit pseudonymisiert)
  • dass ggf. der AVV mit uns geschlossen wurde

Wir empfehlen, nicht mehr benötigte Konten (z.B. nach Kursende) über das Lehrkraft-Dashboard zu löschen.

7. Einwilligung: Wer entscheidet?

LernLaterne unterscheidet zwischen Information, institutioneller Verantwortung und freiwilliger Einsicht durch die Lehrkraft:

  • Minderjährige in Schulen: Die Einrichtung ist in der Regel Verantwortliche. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden von der Einrichtung informiert; eine gesonderte Einwilligung jedes Schülers in der App ist nicht vorgesehen.
  • Erwachsene Lernende (z. B. Sprachschule, VHS, Integrationskurs): Sie sind in der Regel selbst betroffen und sollten vor Nutzung des institutionellen Kontos wissen, dass die Lehrkraft den Fortschritt einsehen kann, wenn sie dies freischaltet. Wer das nicht möchte, kann stattdessen ein persönliches Konto mit E-Mail nutzen — dort sieht keine Lehrkraft den Fortschritt (gegen Entgelt).
  • Kein Zwang zur Datenweitergabe an die Lehrkraft: Die Plattform speichert Lernfortschritt für die Bereitstellung des Dienstes. Die Einsicht durch die Lehrkraft ist optional. Eine Lehrkraft kann Konten bereitstellen, ohne Fortschrittsdaten abzurufen.

8. Alter, Einwilligung und Jugendschutz (COPPA)

LernLaterne richtet sich primär an erwachsene Sprachlerner (z.B. an Sprachschulen und VHS), kann aber durch die datensparsame Architektur auch sicher mit Minderjährigen eingesetzt werden.

  • Selbstregistrierung mit E-Mail: Erfordert ein Mindestalter von 16 Jahren (in einigen EU-Ländern weniger, z.B. 15 Jahre in Slowenien) oder die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  • Konten in Bildungseinrichtungen: Da wir bei diesen Konten keine E-Mail-Adresse erheben, Lernende weder Benutzernamen noch Kursnamen selbst wählen und kein Tracking für Werbezwecke oder werbliches Profiling durchführen (wir erfassen ausschließlich funktionale Lern- und Nutzungsdaten), können diese Konten auch für jüngere Schüler genutzt werden. Die rechtliche Absicherung (z.B. Einholung der Einwilligung der Eltern) liegt bei der jeweiligen Einrichtung.
  • Hinweis für Nutzer aus den USA (COPPA): Wir richten uns nicht speziell an Kinder unter 13 Jahren in den USA. Werden über eine Bildungseinrichtung dennoch Konten für Kinder unter 13 Jahren angelegt, erhebt LernLaterne nur die minimal erforderlichen Daten (neutraler Login-Benutzername, Fortschritt) zum Zweck der Bildungsbereitstellung. Profiling oder Werbung findet nicht statt. Die einsetzende Schule ist verantwortlich, ggf. erforderliche Zustimmungen der Eltern (Verifiable Parental Consent) einzuholen.

9. Speicherdauer und Löschung

  • Daten bleiben gespeichert, solange das Konto besteht
  • Lehrkräfte können Lernendenkonten jederzeit in der Verwaltung löschen
  • Bei Löschung werden Anmeldedaten und Lernfortschritt dauerhaft entfernt

10. Muster: Kurzinformation für Teilnehmer / Eltern

Lehrkräfte können diesen Text anpassen und z. B. an Kursteilnehmer oder Eltern verteilen:

„In unserem Kurs nutzen wir LernLaterne (www.lernlaterne.de) zum Deutschlernen. Sie erhalten (bzw. Ihr Kind erhält) ein Konto mit automatisch vergebenem Benutzernamen (z. B. k42) und Passwort — ohne E-Mail-Adresse. Ihr Lernfortschritt wird auf der Plattform gespeichert, damit Sie nahtlos weiterlernen können. Unsere Lehrkraft kann den Fortschritt einsehen, um Sie beim Lernen zu unterstützen — aber nur, wenn sie dies im System ausdrücklich freischaltet. Sie müssen kein institutionelles Konto nutzen: Wer lieber ohne Lehrkraft-Zugang lernt, kann ein persönliches Konto mit E-Mail anlegen (gegen Entgelt). Es werden keine Werbe-E-Mails an institutionelle Konten versendet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung und Information für Bildungseinrichtungen.“

11. Fragen zum Datenschutz

  • Datenschutz-Anfragen: datenschutz@lernlaterne.de
  • Datenschutzerklärung
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